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Sachkundiger für Spielplatzgeräte-Prüfer
Spielgeräte müssen in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten auf ihren betriebssicheren Zustand von Anlage, Fundamenten und Oberflächen durch eine sachkundige Person unter strenger Einhaltung der vom Hersteller erteilten Anweisung überprüft werden.
Die Prüfung obliegt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dem Betreiber des Spielgerätes, dem Träger einer Kindertageseinrichtung oder Schule. Dieser muss per Vertrag einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte beauftragen, der die Spielgeräte überprüft. Die zugrunde liegende Norm ist die DIN EN 1176 - Teil 7 "Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb".
LEISTUNGEN
- Beratung bei der Planung der Spielanlage und bei der Geräteauswahl
- Prüfung von Spielgeräten auf Einhaltung der Anforderungen nach DIN EN 1176
- Erstmalige Prüfung der Spielanlage vor ihrer Nutzung
- Jährliche Hauptinspektion durch qualifizierte Sachkundige Spielplatzprüfer
- Rechtssichere Dokumentation der Prüfungen
- Wartung und Instandsetzung
- Schulung und regelmäßige Nachschulung der verantwortlichen Mitarbeiter des Spielplatzträgers
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