ein Igel

Schweres sicher bewegen.

Gerade im Bereich dieser schweren Betriebsmittel gelten - zu recht - strenge Vorschriften über Betrieb und Schulung. Ich biete die Ausbildung der Mitarbeiter an, in Theorie und Praxis und gemäß den Vorschriften.

  • für Kranführer
  • für Staplerfahrer
  • für Hubarbeitsbühnen

Einen Kran bestimmungsgemäß und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse und Übung. In meinem Lehrgang, der gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften“ DGUV Grundsatz 309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ sowie „DGUV Vorschrift 52 Krane“ aufgebaut ist, erlernen Sie die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis. 

Inhalte

  • DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV Grundsatz 309-303 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
  • Grundsätzliches über Krane und physikalische Grundlagen
  • Steuerstände – Steuer- und Sicherheitseinrichtungen an Krananlagen
  • Prüfungen von Kranen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Der Kran und das Umfeld
  • Besondere Sicherheitsvorgaben bei Kranen
  • Stillsetzen von Kranen
  • Verhalten bei Störungen / Sicherheitsmängel
  • Kranbedienung und Anschlagmittel

Ein Unternehmer, der Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckmäßig umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal. Laut Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge“ und dem Grundsatz „DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“, muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers von einer autorisierten Person ausgebildet werden.

Inhalte

  • DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge und DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten, Standsicherheit und Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrswege / Verkehrsregeln

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. Durch die DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben, sie in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen eingesetzt werden.

Inhalte

  • DGUV Information 208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
  • DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein und persönliche Schutzausrüstung
  • Gefährdungsbeurteilung vor dem Einsatz
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Prüfung, Unfallgeschehen und Sondereinsätze
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